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DEVollstrAStrVEGÜbkGIn Kraft

VollstrAStrVEGÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen

Ausfertigung: 1997-07-07BGBl II 1997, 1350Original ansehen

VollstrAStrVEGÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.07.1997. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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