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DETeleFinV 2026In Kraft

TeleFinV 2026 – Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2026

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2026

Ausfertigung: 2025-12-05BGBl. I 2025, Nr. 309Original ansehen

TeleFinV 2026 – Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.12.2025. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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