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DEBörsG 2007In Kraft

BörsG 2007 – Börsengesetz

Börsengesetz

Ausfertigung: 2007-07-16BGBl I 2007, 1330, 1351Original ansehen

BörsG 2007 – Börsengesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.2007. Der Text hat 74 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 34 — Ermächtigungen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt der Bundesregierung, bestimmte Regeln für die Börse festzulegen. Diese Regeln sollen Anleger schützen und dafür sorgen, dass der Handel an der Börse fair und geordnet abläuft. Die Regeln betreffen vor allem, welche Unternehmen und Wertpapiere an der Börse gehandelt werden dürfen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, Börsen, Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben wollen, und Anleger, die mit diesen Wertpapieren handeln.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen möchte seine Aktien an der Börse anbieten. Die Bundesregierung kann durch eine Verordnung festlegen, dass das Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen muss und die Aktien einen bestimmten Mindestwert haben sollen, bevor sie zugelassen werden.

Begriffe

Ermächtigung:
Die offizielle Erlaubnis, etwas zu tun – hier darf die Bundesregierung bestimmte Regeln erlassen.
Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von der Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz gilt, aber nicht vom Parlament beschlossen werden muss.
Emittent:
Ein Unternehmen oder eine Institution, das Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen ausgibt.
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