GTNSitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
GTNSitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.11.2012. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zu, den Deutschland mit einer internationalen Organisation geschlossen hat. Der Vertrag regelt, dass der Sitz dieser Organisation in Deutschland ist. Der genaue Wortlaut des Vertrags wird hier bekannt gemacht.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und den Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt.
Begriffe
- Abkommen:
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten oder Organisationen.
- Globaler Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt:
- Eine internationale Organisation, die sich für den Schutz und die Erhaltung verschiedener Nutzpflanzen einsetzt.
- Notenwechsel:
- Ein schriftlicher Austausch von Erklärungen zwischen Staaten oder Organisationen, um Vereinbarungen zu treffen oder zu bestätigen.
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