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DEBKGG 1996In Kraft

BKGG 1996 – Bundeskindergeldgesetz

Bundeskindergeldgesetz

Ausfertigung: 1995-10-11BGBl I 1995, 1250, 1378 (1996 I 714)Original ansehen

BKGG 1996 – Bundeskindergeldgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.10.1995. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Antrag

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Kindergeld und Kinderzuschlag müssen schriftlich beantragt werden. Wer Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre bekommen will, muss nachweisen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen beantragt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Eltern oder Personen, die Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten möchten.

Ein Beispiel

Ein Vater möchte Kindergeld für seine 19-jährige Tochter weiterbekommen. Er muss der Familienkasse mitteilen, dass sie noch zur Schule geht.

Begriffe

Familienkasse:
Eine Stelle, die für die Auszahlung von Kindergeld zuständig ist.
berechtigtes Interesse:
Jemand hat einen guten Grund, den Antrag zu stellen, auch wenn er nicht selbst der Elternteil ist.
Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Geld oder Unterstützung für Schulausflüge, Nachhilfe oder Mittagessen in der Schule.
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