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DESchuldMitüGIn Kraft

SchuldMitüG – Gesetz zur Mitübernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in die Bundesschuld

Gesetz zur Mitübernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in die Bundesschuld

Ausfertigung: 1999-06-21BGBl I 1999, 1384Original ansehen

SchuldMitüG – Gesetz zur Mitübernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.1999. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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