RWBestV 2012 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012
RWBestV 2012 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.2012. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie hoch zwei bestimmte Werte für die Rentenberechnung sind. Diese Werte gelten ab dem 1. Juli 2012. Sie heißen Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost).
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung für Landwirte versichert sind.
Ein Beispiel
Eine Rentnerin in Berlin bekommt ihre Rente mit dem Wert 0,9929 berechnet. Eine Rentnerin in Dresden bekommt ihre Rente mit dem Wert 1,0000 berechnet.
Begriffe
- Ausgleichsbedarf:
- Ein Wert, der bei der Berechnung der Rente hilft. Er gleicht Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland aus.
- Ausgleichsbedarf (Ost):
- Ein spezieller Wert für die Rentenberechnung in den neuen Bundesländern (Ostdeutschland).
- Rentenversicherung:
- Eine Versicherung, in die Arbeitnehmer einzahlen. Später bekommen sie daraus ihre Rente.
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