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DEAO1977§139bAbs13BekIn Kraft

AO1977§139bAbs13Bek – Bekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung

Bekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung

Ausfertigung: 2023-11-03BGBl I 2023, Nr. 314Original ansehen

AO1977§139bAbs13Bek – Bekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.11.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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