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FotografMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk

Ausfertigung: 2019-09-30BGBl I 2019, 1404Original ansehen

FotografMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.09.2019. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Prüfung für den Meister im Fotografen-Handwerk (Teil I) bewertet wird. Es gibt drei Teile: ein Projekt, ein Gespräch und eine praktische Aufgabe. Die Noten werden unterschiedlich stark gezählt, um die Endnote zu berechnen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk ablegen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling bekommt für sein Projekt 80 Punkte, für das Gespräch 70 Punkte und für die praktische Aufgabe 60 Punkte. Die Noten werden nach der Regel 3:1 und dann 2:1 verrechnet, um die Endnote zu bestimmen.

Begriffe

Meisterprüfungsprojekt:
Eine große praktische Arbeit, die der Prüfling selbst plant und durchführt, um sein Können zu zeigen.
Fachgespräch:
Ein mündliches Gespräch, in dem der Prüfling Fragen zu seinem Projekt und seinem Beruf beantwortet.
Situationsaufgabe:
Eine praktische Aufgabe, bei der der Prüfling zeigen muss, wie er in einer bestimmten Berufssituation handelt.
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