BGA-NachfG – Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes
Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes
BGA-NachfG – Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.1994. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, was mit den Mitarbeitern des Bundesgesundheitsamtes passiert, wenn neue Bundesinstitute gegründet werden. Alle Beamten und Angestellten, die dort Aufgaben erledigen, die später die neuen Institute übernehmen, wechseln automatisch zu diesen Instituten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Beamte und Arbeitnehmer des Bundesgesundheitsamtes, deren Aufgaben auf die neuen Bundesinstitute übergehen.
Ein Beispiel
Ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes prüft Impfstoffe. Wenn diese Aufgabe an ein neues Bundesinstitut für Impfstoffe übertragen wird, arbeitet der Mitarbeiter ab diesem Zeitpunkt automatisch für das neue Institut.
Begriffe
- Bundesgesundheitsamt:
- Eine frühere deutsche Behörde, die für Gesundheitsthemen zuständig war.
- Bundesinstitute:
- Neue Behörden, die bestimmte Aufgaben des Bundesgesundheitsamtes übernehmen.
- Beamte und Arbeitnehmer:
- Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, entweder mit besonderem Beamtenstatus oder als normale Angestellte.
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