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DESeeFSichV 1993In Kraft

SeeFSichV 1993 – Verordnung über die Sicherung der Seefahrt

Verordnung über die Sicherung der Seefahrt

Ausfertigung: 1993-07-27BGBl I 1993, 1417Original ansehen

SeeFSichV 1993 – Verordnung über die Sicherung der Seefahrt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.07.1993. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wo und für welche Schiffe in Deutschland besondere Vorschriften für die Sicherheit auf See gelten. Sie gilt auf bestimmten Wasserstraßen und für Schiffe, die die deutsche Flagge führen dürfen. Die Regel betrifft nicht die Schiffe der Bundeswehr.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die ein Seeschiff, Traditionsschiff oder Sportfahrzeug mit deutscher Flagge fahren, sowie Personen, die für die Sicherheit auf See verantwortlich sind.

Ein Beispiel

Ein Segelboot mit deutscher Flagge fährt auf der Nordsee. Die Besatzung muss sich an die Sicherheitsvorschriften dieser Verordnung halten.

Begriffe

Seeschifffahrtsstraßen:
Bestimmte Wasserwege in Deutschland, die für die Schifffahrt auf See wichtig sind, z. B. Teile der Nord- und Ostsee oder große Flüsse wie die Elbe.
Bundesflagge führen:
Ein Schiff darf die deutsche Flagge hissen und ist damit offiziell als deutsches Schiff registriert.
Schiffssicherheitsverordnung:
Eine andere Regel, die genau festlegt, welche Sicherheitsvorschriften für Schiffe gelten. Diese Verordnung wird hier nur erwähnt, ohne ihren Inhalt zu erklären.
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