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DEAsylbLG§3aAbs4BekIn Kraft

AsylbLG§3aAbs4Bek – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2020

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2020

Ausfertigung: 2019-10-01BGBl I 2019, 1429Original ansehen

AsylbLG§3aAbs4Bek – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.10.2019. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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