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DENOOTSStVtrGIn Kraft

NOOTSStVtrG – Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag

Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag

Ausfertigung: 2025-12-12BGBl I 2025, Nr. 325Original ansehen

NOOTSStVtrG – Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.12.2025. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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