SeeVersNachwG – Gesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
Gesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
SeeVersNachwG – Gesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.06.2013. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Behördliche Maßnahmen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Schiff bestimmte Versicherungs-Papiere nicht an Bord hat. Die Behörde darf das Schiff dann festhalten oder ihm die Einfahrt in deutsche Häfen verbieten. Sie darf auch Kontrollen auf dem Schiff durchführen, um die Regeln zu prüfen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Schiffe, die in deutschen oder europäischen Häfen ankommen, sowie deren Besitzer und Besatzung.
Ein Beispiel
Ein Frachtschiff aus Spanien kommt in Hamburg an, hat aber keine Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung dabei. Die Behörde darf das Schiff so lange festhalten, bis das Papier vorgelegt wird.
Begriffe
- Versicherungsbescheinigung:
- Ein Dokument, das beweist, dass das Schiff versichert ist.
- Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung:
- Ein Papier, das zeigt, dass das Schiff für die Kosten aufkommt, wenn es havariert und entfernt werden muss.
- Personenhaftungsbescheinigung:
- Ein Nachweis, dass das Schiff für Schäden an Personen (z. B. Passagiere oder Crew) versichert ist.
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