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DEUhrmAusbV 2001In Kraft

UhrmAusbV 2001 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin

Ausfertigung: 2001-07-02BGBl I 2001, 1476 (3230)Original ansehen

UhrmAusbV 2001 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.07.2001. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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