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DEUhrmAusbV 2001In Kraft
UhrmAusbV 2001 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.07.2001. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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