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DEFlugDaGIn Kraft

FlugDaG – Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681

Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681

Ausfertigung: 2017-06-06BGBl I 2017, 1484Original ansehen

FlugDaG – Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.06.2017. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 16 — Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wenn im Fluggastdaten-Gesetz nichts Genaueres steht, gelten die Regeln aus dem Bundeskriminalamtgesetz. Das Bundeskriminalamtgesetz wird also als Grundlage genutzt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden, die Fluggastdaten verarbeiten, vor allem das Bundeskriminalamt und andere Sicherheitsbehörden.

Begriffe

Bundeskriminalamtgesetz:
Ein Gesetz, das die Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamts regelt, z. B. bei der Verbrechensbekämpfung.
entsprechende Anwendung:
Die Regeln aus einem anderen Gesetz werden genutzt, wenn sie passen und nichts anderes festgelegt ist.
speziellere Regelungen:
Genauere Vorschriften, die Vorrang vor allgemeinen Regeln haben.
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