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DEPatG§16aAbs1Bek 96In Kraft
PatG§16aAbs1Bek 96 – Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes
Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes
PatG§16aAbs1Bek 96 – Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.09.1996. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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