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DEGntDSVVDV 2024In Kraft

GntDSVVDV 2024 – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Ausfertigung: 2024-10-17BGBl. I 2024, Nr. 330Original ansehen

GntDSVVDV 2024 – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.10.2024. Der Text hat 39 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Anforderungen im Auswahlverfahren und Auswahlinstrumente

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Sozialversicherung ausgewählt werden. Es wird geprüft, ob sie bestimmte Fähigkeiten haben. Die Prüfung kann am Computer stattfinden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die sich für eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Sozialversicherung beim Bund bewerben.

Ein Beispiel

Eine Bewerberin macht einen Test am Computer. Dort wird geprüft, ob sie gut im Team arbeiten kann und ob sie sich selbst gut organisieren kann.

Begriffe

Eignungsmerkmale:
Fähigkeiten und Eigenschaften, die zeigen, ob jemand für die Ausbildung geeignet ist.
Kompetenzbereiche:
Verschiedene Arten von Fähigkeiten, die geprüft werden, z. B. wie man mit anderen umgeht oder wie man Probleme löst.
Auswahlinstrumente:
Methoden oder Tests, mit denen geprüft wird, ob jemand die geforderten Fähigkeiten hat.
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