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DEGerüstbArbbV 9In Kraft

GerüstbArbbV 9 – Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk

Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk

Ausfertigung: 2025-12-17BGBl. I 2025, Nr. 332Original ansehen

GerüstbArbbV 9 – Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2025. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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