Zurück zu Gesetzen
DEDachdArbbV 13In Kraft

DachdArbbV 13 – Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk

Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk

Ausfertigung: 2025-12-17BGBl. I 2025, Nr. 333Original ansehen

DachdArbbV 13 – Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2025. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt