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DEDachdArbbV 13In Kraft
DachdArbbV 13 – Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
DachdArbbV 13 – Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2025. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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