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DESBGWV 2017In Kraft

SBGWV 2017 – Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Ausfertigung: 2017-05-31BGBl I 2017, 1506Original ansehen

SBGWV 2017 – Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.05.2017. Der Text hat 55 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Wählerverzeichnis

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie eine Liste mit allen Personen erstellt wird, die bei einer Wahl in der Bundeswehr mitmachen dürfen. Die Liste wird geprüft und während der Wahl aktuell gehalten. Sie liegt für alle sichtbar aus, damit jeder nachschauen kann, wer wahlberechtigt ist.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie deren Vorgesetzte und Wahlvorstände.

Ein Beispiel

Bei der Wahl für den Personalrat in einer Kaserne erstellt der Vorgesetzte eine Liste mit allen Soldatinnen und Soldaten, die wählen dürfen. Diese Liste hängt eine Woche lang im Flur aus, damit alle sie sehen können.

Begriffe

Disziplinarvorgesetzte:
Eine Person in der Bundeswehr, die für Ordnung und Führung zuständig ist, z. B. ein Vorgesetzter wie ein Kompaniechef.
Wahlvorstand:
Eine Gruppe von Personen, die eine Wahl organisiert und darauf achtet, dass alles fair abläuft.
Wählerverzeichnis:
Eine Liste mit allen Personen, die bei einer Wahl mitstimmen dürfen.

§ 6 — Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie man Fehler in der Wählerliste für Soldaten-Wahlen korrigieren lassen kann. Wer denkt, dass sein Name fehlt oder falsche Angaben in der Liste stehen, darf dagegen protestieren. Der Protest muss innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung der Liste eingereicht werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Soldaten und Soldatinnen, die wahlberechtigt sind und an Wahlen nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz teilnehmen dürfen.

Ein Beispiel

Ein Soldat bemerkt, dass sein Name nicht in der Wählerliste steht, obwohl er wählen darf. Er schreibt innerhalb einer Woche einen Brief an den Wahlvorstand und legt Einspruch ein.

Begriffe

Einspruch einlegen:
Einen offiziellen Protest gegen etwas erheben, hier gegen Fehler in der Wählerliste.
Wahlvorstand:
Eine Gruppe von Personen, die die Wahl organisiert und über Einsprüche entscheidet.
Wählerverzeichnis:
Eine Liste mit allen Personen, die wählen dürfen.
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