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DEBBankG§36aEÜVIn Kraft

BBankG§36aEÜV – Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Ausfertigung: 2012-07-09BGBl I 2012, 1507Original ansehen

BBankG§36aEÜV – Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.07.2012. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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