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DEBBankG§36aEÜVIn Kraft
BBankG§36aEÜV – Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
BBankG§36aEÜV – Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.07.2012. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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