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DEAIIBÜbkGIn Kraft

AIIBÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank

Ausfertigung: 2015-12-02BGBl II 2015, 1510Original ansehen

AIIBÜbkG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.12.2015. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Artikel 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt Deutschland, Mitglied der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank zu werden. Die Bank wurde 2015 in Peking gegründet. Der genaue Vertragstext wird in deutscher Sprache bekannt gemacht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland als Staat und ihre Beziehungen zu internationalen Organisationen.

Begriffe

Übereinkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
amtliche Übersetzung:
Eine offizielle Übersetzung, die vom Staat anerkannt ist.
Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank:
Eine internationale Bank, die Geld für Bauprojekte wie Straßen oder Brücken in Asien bereitstellt.
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