Zurück zu Gesetzen
DEKugBeV 4In Kraft

KugBeV 4 – Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Ausfertigung: 2025-12-17BGBl. I 2025, Nr. 338Original ansehen

KugBeV 4 – Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2025. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt