RWBestV 2017 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017
RWBestV 2017 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.06.2017. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie hoch zwei bestimmte Werte für die Rentenberechnung sind. Beide Werte werden ab Juli 2017 auf genau 1,0000 gesetzt. Das gilt für die normale Rente und für die Rente von Landwirten in Ostdeutschland.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die gesetzliche Rente oder Landwirte-Rente in Deutschland bekommen oder später bekommen werden.
Ein Beispiel
Ein Rentner in Bayern und ein Landwirt in Brandenburg erhalten ab Juli 2017 ihre Rente mit dem gleichen Berechnungswert von 1,0000.
Begriffe
- Ausgleichsbedarf:
- Ein Wert, der bei der Berechnung der Rente hilft. Er gleicht Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland aus.
- Ausgleichsbedarf (Ost):
- Dasselbe wie Ausgleichsbedarf, aber speziell für Renten in Ostdeutschland.
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