WUFG – Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
WUFG – Gesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.08.1993. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer für bestimmte Aufgaben nach der Währungsumstellung von DDR-Mark zu D-Mark zuständig ist. Die bisherige Prüfbehörde wird aufgelöst und ihre Aufgaben übernimmt das Bundesamt für Finanzen. Dafür gibt es eine Außenstelle in Berlin.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die mit Rücknahme- oder Rückforderungsverfahren nach der Währungsumstellung zu tun haben, sowie Behörden, die diese Aufgaben bisher bearbeitet haben.
Ein Beispiel
Eine Person hat nach der Währungsumstellung 1990 einen Antrag auf Prüfung gestellt. Das Verfahren läuft noch, als das neue Gesetz in Kraft tritt. Jetzt ist nicht mehr die alte Prüfbehörde, sondern das Bundesamt für Finanzen zuständig.
Begriffe
- Prüfbehörde Währungsumstellung:
- Eine Behörde, die nach der Währungsumstellung von DDR-Mark zu D-Mark geprüft hat, ob alles richtig abgerechnet wurde.
- Bundesamt für Finanzen:
- Eine deutsche Behörde, die für finanzielle Aufgaben des Staates zuständig ist, zum Beispiel Steuern oder Erstattungen.
- anhängige Verfahren:
- Verfahren, die schon begonnen haben, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Diskussion
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