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DEStrBNÜbkÄndProtGIn Kraft

StrBNÜbkÄndProtG – Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

Ausfertigung: 2000-12-19BGBl II 2000, 1530Original ansehen

StrBNÜbkÄndProtG – Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.2000. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel passt einen alten Vertrag an. Der Vertrag regelt Gebühren für schwere Lastwagen auf bestimmten Straßen. Jetzt gilt der Vertrag in einer neueren Fassung, die durch ein Protokoll geändert wurde.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft vor allem Speditionen und Fahrer von schweren Nutzfahrzeugen, die Autobahnen oder bestimmte Straßen in Europa nutzen.

Ein Beispiel

Ein LKW aus Polen fährt über deutsche Autobahnen. Die Gebühren, die er zahlen muss, richten sich nach dem aktualisierten Vertrag.

Begriffe

Übereinkommen:
Ein Vertrag zwischen mehreren Ländern, in dem sie sich auf gemeinsame Regeln einigen.
Protokoll:
Eine offizielle Ergänzung oder Änderung zu einem bestehenden Vertrag.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Ein amtliches Verzeichnis, in dem Gesetze und Verträge in Deutschland veröffentlicht werden.
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