Zurück zu Gesetzen
DEBBiG2005§73AnO 2014In Kraft

BBiG2005§73AnO 2014 – Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Ausfertigung: 2014-09-10BGBl I 2014, 1545Original ansehen

BBiG2005§73AnO 2014 – Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.09.2014. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt