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DEEBRGIn Kraft

EBRG – Gesetz über Europäische Betriebsräte

Gesetz über Europäische Betriebsräte

Ausfertigung: 1996-10-28BGBl I 1996, 1548Original ansehen

EBRG – Gesetz über Europäische Betriebsräte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.10.1996. Der Text hat 47 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Aufgabe

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie Arbeitnehmer-Vertreter und die Unternehmensleitung in großen, internationalen Firmen zusammenarbeiten. Sie sollen eine Vereinbarung über Information und Mitsprache der Arbeitnehmer über Ländergrenzen hinweg treffen. Beide Seiten müssen sich dabei unterstützen und fair miteinander umgehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Arbeitnehmer und die Leitung von Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind und eine bestimmte Größe haben.

Ein Beispiel

Ein deutsches Unternehmen hat Fabriken in Polen und Spanien. Die Arbeitnehmer-Vertreter aus allen drei Ländern treffen sich mit der Firmenleitung, um Regeln zu besprechen, wie die Belegschaft über wichtige Entscheidungen informiert wird.

Begriffe

besonderes Verhandlungsgremium:
Eine Gruppe von Arbeitnehmer-Vertretern aus verschiedenen Ländern, die für Verhandlungen mit der Unternehmensleitung gewählt wird.
zentrale Leitung:
Die Hauptgeschäftsführung eines Unternehmens, die für alle Standorte in Europa zuständig ist.
grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung:
Information und Mitsprache der Arbeitnehmer über wichtige Themen, die mehrere Länder betreffen.
Diskussion

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