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DESeeBewachVIn Kraft

SeeBewachV – Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Ausfertigung: 2013-06-11BGBl I 2013, 1562Original ansehen

SeeBewachV – Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.06.2013. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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