DiPAV – Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
DiPAV – Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.09.2022. Der Text hat 40 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 23 — Grundsätze
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf Gebühren verlangen. Die Gebühren sind für bestimmte Prüfungen, die das Institut durchführt. Es geht um digitale Hilfsmittel für die Pflege.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen, die ihre Produkte erstattet bekommen möchten.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen entwickelt eine App, die Pflegekräfte bei der Dokumentation unterstützt. Das Bundesinstitut prüft die App und verlangt dafür eine Gebühr.
Begriffe
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
- Eine Behörde in Deutschland, die Medikamente und medizinische Geräte prüft und überwacht.
- individuell zurechenbare öffentliche Leistungen:
- Dienstleistungen, die eine Behörde für eine bestimmte Person oder ein Unternehmen erbringt und die genau dieser Person oder diesem Unternehmen zugeordnet werden können.
- Auslagen:
- Kosten, die zusätzlich zu den Gebühren entstehen, zum Beispiel für Material oder besondere Untersuchungen.
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