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DEDBAG LTUIn Kraft

DBAG LTU – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausfertigung: 1998-07-22BGBl II 1998, 1571Original ansehen

DBAG LTU – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.07.1998. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es geht um ein Abkommen zwischen Deutschland und Litauen. Das Abkommen soll verhindern, dass Menschen oder Firmen in beiden Ländern für dasselbe Einkommen oder Vermögen Steuern zahlen müssen.

Wen betrifft das?

Das Gesetz betrifft Personen und Unternehmen, die in Deutschland und Litauen Einkommen haben oder Vermögen besitzen.

Begriffe

Verkündung:
Das Gesetz wird offiziell bekannt gemacht, zum Beispiel im Internet oder in einer Zeitung.
Bundesgesetzblatt:
Eine offizielle Veröffentlichung, in der neue Gesetze und Abkommen in Deutschland stehen.
Protokoll:
Ein zusätzlicher Text, der zum Abkommen gehört und wichtige Details regelt.
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