EstrMstrV 2026 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Estrichleger-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Estrichleger-Handwerk
EstrMstrV 2026 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Estrichleger-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.2024. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 13 — Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Prüfung im zweiten Teil der Meisterprüfung für Estrichleger bewertet wird. Die drei Prüfungsbereiche zählen gleich viel. Wer in einem oder zwei Bereichen knapp durchfällt, darf eine mündliche Nachprüfung machen. Die Prüfung ist bestanden, wenn bestimmte Punktzahlen erreicht sind.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Estrichleger-Handwerk ablegen.
Ein Beispiel
Ein Prüfling erreicht in zwei Prüfungsbereichen 45 Punkte und in einem Bereich nur 25 Punkte. Er darf in dem Bereich mit 25 Punkten eine mündliche Nachprüfung machen, um die Prüfung doch noch zu bestehen.
Begriffe
- Handlungsfelder:
- Die drei verschiedenen Prüfungsbereiche im zweiten Teil der Meisterprüfung.
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung:
- Eine andere Vorschrift, die allgemeine Regeln für Meisterprüfungen festlegt. Was genau darin steht, wird hier nicht erklärt.
- mündliche Ergänzungsprüfung:
- Eine zusätzliche mündliche Prüfung, die gemacht werden darf, wenn die schriftliche oder praktische Prüfung knapp nicht bestanden wurde.
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