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DEKDVG 2003In Kraft
KDVG 2003 – Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen
Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen
KDVG 2003 – Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.08.2003. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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