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DEZJDVtrGIn Kraft

ZJDVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Ausfertigung: 2003-08-10BGBl I 2003, 1597Original ansehen

ZJDVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.08.2003. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wenn der Staat die Geldzahlungen an den Zentralrat der Juden in Deutschland ändern will, muss der Bundestag zustimmen. Die Zustimmung muss in einem Gesetz stehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und den Zentralrat der Juden in Deutschland.

Begriffe

Staatsleistung:
Geld, das der Staat regelmäßig an eine bestimmte Gruppe oder Organisation zahlt.
Zustimmung des Deutschen Bundestages:
Die gewählten Abgeordneten im Bundestag müssen der Änderung offiziell zustimmen.
Bundesgesetz:
Ein Gesetz, das für ganz Deutschland gilt und vom Bundestag beschlossen wird.
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