Zurück zu Gesetzen
DEZJDVtrIn Kraft
ZJDVtr – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten
ZJDVtr – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.2003. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
