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DEGlasblAusbVIn Kraft
GlasblAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
GlasblAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.06.1998. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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