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DEPfandMeldeVIn Kraft

PfandMeldeV – Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen

Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen

Ausfertigung: 2022-10-04BGBl I 2022, 1614Original ansehen

PfandMeldeV – Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.10.2022. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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