BlutZV – Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die staatliche Chargenprüfung auf Blutzubereitungen
Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die staatliche Chargenprüfung auf Blutzubereitungen
BlutZV – Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die staatliche Chargenprüfung auf… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.07.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Ab dem 1. Januar 1996 müssen bestimmte Blutzubereitungen staatlich geprüft werden. Das gilt aber nicht für alle Blutzubereitungen. Chargen, die schon vor diesem Datum verkauft wurden, müssen nicht nachträglich geprüft werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller und Händler von bestimmten Blutzubereitungen.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen hat im Dezember 1995 eine Charge eines Blutprodukts hergestellt und verkauft. Diese Charge muss nicht nach der neuen Regel geprüft werden.
Begriffe
- Blutzubereitungen:
- Medizinische Produkte, die aus Blut hergestellt werden, zum Beispiel bestimmte Medikamente.
- Charge:
- Eine bestimmte Menge eines Produkts, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde.
- Im Verkehr befinden:
- Das Produkt ist bereits hergestellt und wird verkauft oder verteilt.
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