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DEStrBNÜbkSEGIn Kraft

StrBNÜbkSEG – Gesetz zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zu dem Zusatzübereinkommen vom 18. September 1997 zu dem vorgenannten Übereinkommen

Gesetz zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zu dem Zusatzübereinkommen vom 18. September 1997 zu dem vorgenannten Übereinkommen

Ausfertigung: 1998-07-23BGBl II 1998, 1615Original ansehen

StrBNÜbkSEG – Gesetz zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.07.1998. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt zwei internationalen Verträgen zu. Die Verträge regeln Gebühren für schwere Lastwagen auf bestimmten Straßen. Deutschland hat die Verträge 1997 unterschrieben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und ihre Zusammenarbeit mit anderen Ländern, besonders Schweden.

Begriffe

völkerrechtliche Übereinkünfte:
Das sind Verträge zwischen Ländern, die Regeln für die Zusammenarbeit festlegen.
Protokoll (hier):
Ein schriftlicher Vertrag oder eine Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag zwischen Ländern.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verträge der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
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