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EhrZAnerkErl – Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Ausfertigung: 2014-10-10BGBl I 2014, 1619Original ansehen

EhrZAnerkErl – Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.10.2014. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wie offizielle Ehrenzeichen bekannt gemacht werden. Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Regeln für die Verleihung und zeigt, wie die Ehrenzeichen aussehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Bundesministerium des Innern und alle, die über Ehrenzeichen informiert werden müssen.

Ein Beispiel

Wenn ein neues Ehrenzeichen für besondere Verdienste eingeführt wird, steht im Bundesanzeiger, wer es bekommen kann und wie es aussieht.

Begriffe

Verleihungsbedingungen:
Die Regeln, nach denen jemand ein Ehrenzeichen erhalten kann.
Bundesanzeiger:
Ein öffentliches Blatt, in dem amtliche Bekanntmachungen der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Ehrenzeichen:
Eine Auszeichnung, die der Staat für besondere Leistungen vergibt.
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