BeitrEntlKrG – Gesetz zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetz zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung
BeitrEntlKrG – Gesetz zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.11.1996. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Beitragsverminderung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf senkt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Senkung beträgt 0,4 Prozentpunkte und gilt seit dem 1. Januar 1997. Andere Vorschriften im Sozialgesetzbuch bestimmen, wie hoch die Beiträge normalerweise sind.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ein Beispiel
Wenn jemand vor 1997 monatlich 100 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen musste, sank dieser Betrag durch die Regel um 0,40 Euro.
Begriffe
- Beitragssätze:
- Das sind die Prozente, die von deinem Lohn für die Krankenversicherung abgezogen werden.
- Beitragsklassen:
- Gruppen, in die Versicherte eingeteilt werden, um die Höhe ihrer Beiträge zu berechnen (z. B. nach Einkommen).
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch:
- Ein Teil des deutschen Sozialrechts, in dem die Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung stehen.
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