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CLNIG – Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI)

Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI)

Ausfertigung: 1998-08-06BGBl II 1998, 1643Original ansehen

CLNIG – Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.08.1998. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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