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DERegZensErpGIn Kraft

RegZensErpG – Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus

Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus

Ausfertigung: 2021-06-09BGBl I 2021, 1649Original ansehen

RegZensErpG – Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.06.2021. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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