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DEMuLMstrVIn Kraft
MuLMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk
MuLMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.06.2005. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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