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KDAV – Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes
Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes
KDAV – Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.06.2017. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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