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KDAV – Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes

Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes

Ausfertigung: 2017-06-14BGBl I 2017, 1667 (3343)Original ansehen

KDAV – Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.06.2017. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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