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AusglBGG – Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Ausfertigung: 1996-11-11BGBl I 1996, 1674, 1676Original ansehen

AusglBGG – Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.11.1996. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Verfahren, Erstattung, Rechtsweg

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie Ansprüche auf Ausgleich für Dienstbeschädigungen geprüft und ausgezahlt werden. Es wird geregelt, welche älteren Gesetze und Verordnungen dafür gelten. Auch einige Regeln aus dem Sozialgesetzbuch sind anzuwenden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR), die eine Entschädigung für Dienstbeschädigungen beantragen oder erhalten.

Ein Beispiel

Eine Person, die in der DDR bei der Arbeit verletzt wurde, beantragt eine Entschädigung. Das Amt prüft den Antrag nach den alten Regeln und zahlt das Geld aus, wenn alles stimmt.

Begriffe

Anspruchsvoraussetzungen:
Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Leistung oder Entschädigung zu bekommen.
Verwaltungsverfahren:
Der Ablauf, wie eine Behörde einen Antrag prüft und eine Entscheidung trifft.
Rechtsweg:
Die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung der Behörde vor Gericht zu klagen.
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