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DEFVG1971§5Abs7S4StVVIn Kraft

FVG1971§5Abs7S4StVV – Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Ausfertigung: 2013-06-24BGBl I 2013, 1679, 1680Original ansehen

FVG1971§5Abs7S4StVV – Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2013. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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