Zurück zu Gesetzen
DEFVG1971§5Abs7S4StVVIn Kraft
FVG1971§5Abs7S4StVV – Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
FVG1971§5Abs7S4StVV – Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2013. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
