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BAIUDBwOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Ausfertigung: 2013-06-24BGBl I 2013, 1685Original ansehen

BAIUDBwOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2013. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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