Zurück zu Gesetzen
DEEnergieStG§53aAbs11S2u3BekIn Kraft
EnergieStG§53aAbs11S2u3Bek – Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes
Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes
EnergieStG§53aAbs11S2u3Bek – Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.11.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
