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DEEnergieStG§53aAbs11S2u3BekIn Kraft

EnergieStG§53aAbs11S2u3Bek – Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes

Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes

Ausfertigung: 2023-11-30BGBl I 2023, Nr. 361Original ansehen

EnergieStG§53aAbs11S2u3Bek – Bekanntmachung nach § 53a Absatz 11 Satz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.11.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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